Anders als bei Angestellten oder Selbstständigen ist der PKV-Tarif für Beamtinnen und Beamte kein eigenständiges Produkt. Er muss exakt zur Beihilfe passen, die Ihr Dienstherr übernimmt. Und diese Beihilfevorschriften unterscheiden sich zwischen Bund und den 16 Bundesländern zum Teil erheblich.

Warum das für die Tarifwahl entscheidend ist

Die Beihilfe übernimmt einen festgelegten Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten – üblicherweise zwischen 50 und 80 Prozent, abhängig von Status (Anwärter, aktiver Beamter, Pensionär) und Familiensituation. Ihre private Krankenversicherung muss exakt die verbleibende Lücke abdecken.

Ein Tarif, der für ein Bundesland mit bestimmten Bemessungssätzen kalkuliert wurde, kann in einem anderen Bundesland entweder Deckungslücken lassen oder unnötig teuer sein, weil er Leistungen doppelt absichert, die die Beihilfe dort bereits übernimmt.

Wichtig: Bemessungssätze und Beihilfevorschriften ändern sich gelegentlich durch Gesetzesänderungen der Länder. Ein Tarif, der bei Vertragsabschluss gepasst hat, sollte in größeren Abständen auf weiterhin korrekte Abstimmung geprüft werden.

Besonderheiten im Laufbahnverlauf

Der Bemessungssatz ändert sich typischerweise mehrfach über eine Beamtenlaufbahn:

  • Als Anwärter/in gelten häufig andere Sätze als im späteren aktiven Dienst
  • Bei Verheiratung oder Geburt von Kindern verändert sich die Familien-Beihilfe
  • Im Ruhestand gelten in vielen Bundesländern nochmals andere, meist höhere Bemessungssätze

Ein guter PKV-Tarif berücksichtigt diese Übergänge von Anfang an, statt nur den aktuellen Status abzubilden.

Was bei einem Wechsel des Bundeslandes passiert

Wechseln Sie den Dienstherrn oder das Bundesland, kann sich Ihr Bemessungssatz ändern – Ihr PKV-Tarif passt sich aber nicht automatisch an. Es lohnt sich, den Tarif in diesem Fall aktiv auf die neuen Beihilfevorschriften prüfen zu lassen, statt einfach weiterzuzahlen.

Wir kennen die Beihilfevorschriften der einzelnen Bundesländer und prüfen, ob Ihr Tarif wirklich passt.

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