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Ab einem Bruttojahresgehalt von 77.400 € können Sie sich privat versichern lassen. Das ist eine Option – keine Pflicht. Wir prüfen mit Ihnen, ob der Wechsel zu Ihrer Lebensplanung passt, und was dabei über Jahrzehnte wirklich zählt.
Wir sprechen über Ihre Gehaltsentwicklung, Familienplanung und prüfen, ob und wann ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.
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Anders als bei vielen anderen Entscheidungen im Berufsleben ist der Wechsel in die PKV in der Regel eine Einbahnstraße. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen, und auch davor nur in engen Ausnahmefällen möglich.
Gleichzeitig bekommen Sie als Angestellte/r weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV – das verändert die Rechnung gegenüber Selbstständigen deutlich. Die Frage ist nicht nur "Was kostet es heute?", sondern "Wie entwickelt sich das über meine gesamte Berufslaufbahn?".
Das prüfen wir speziell für Angestellte
Ob Kinderwunsch, Jobwechsel oder absehbare Gehaltssteigerung – wir besprechen mit Ihnen, wie sich Ihr Tarif in diesen Szenarien verhält, bevor Sie unterschreiben.
So vermeiden Sie, dass sich eine anfangs günstige Entscheidung Jahre später als teurer Fehler entpuppt.
Jetzt Situation besprechenDiese Fragen entscheiden über Jahrzehnte – hier die wichtigsten Antworten im Überblick. Ihre konkrete Situation besprechen wir gerne im persönlichen Gespräch.
Sie dürfen wechseln, sobald Ihr Bruttojahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet – für 2026 liegt diese bei 77.400 € jährlich bzw. 6.450 € monatlich. Im Beratungsgespräch prüfen wir, ob und wann der Wechsel für Sie konkret möglich ist.
Das hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Familienplanung und Ihrem Gesundheitszustand ab. Pauschal lässt sich das nicht beantworten – im Beratungsgespräch prüfen wir Ihre konkrete Situation.
Anders als in der GKV werden Kinder in der PKV nicht automatisch beitragsfrei mitversichert – für jedes Kind wird ein eigener Beitrag fällig. Das sollte vor einem Wechsel realistisch eingeplant werden.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, etwa durch Einkommen unter der Pflichtgrenze oder Arbeitslosigkeit. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in der Praxis kaum noch möglich.
Das hängt vom gewählten Tarif und den Alterungsrückstellungen der jeweiligen Gesellschaft ab. Anhand der bisherigen Beitragsentwicklung eines Tarifs lässt sich eine realistische Einschätzung für die Zukunft treffen.
Alle Gesundheitsfragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden, da unvollständige Angaben später zu Leistungsausschlüssen führen können. Bei Unsicherheiten hilft häufig eine anonyme Risikovoranfrage vor dem eigentlichen Antrag.
Für 2027 ist eine deutliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf voraussichtlich rund 84.600 € geplant. Wer 2026 die aktuelle Grenze überschreitet, sollte den Wechsel zeitnah prüfen, da sich das Zeitfenster dafür danach spürbar verengt.
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Wir besprechen Gehalt, Familienplanung und berufliche Perspektive.
Sie erhalten eine klare, unabhängige Empfehlung für Ihre Situation.
Wir begleiten den Antrag und bleiben danach Ansprechpartner.
Bei HealthSurance liegt der Schwerpunkt ganz besonders auf der privaten Krankenversicherung. Das bedeutet volle Konzentration auf genau die Fragen, die für Angestellte entscheidend sind.
Kostenlos, unverbindlich, in 30 Minuten – speziell zugeschnitten auf Ihre Situation als Angestellte/r.
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