PKV für Beamte & Beamtenanwärter

Die Beihilfe bestimmt Ihren Tarif – Fehler wirken sich über das ganze Berufsleben aus

Als Beamter oder Beamtenanwärter übernimmt die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten – Ihre PKV muss exakt die Lücke schließen, die bleibt. Das unterscheidet sich je nach Bundesland und Laufbahnabschnitt erheblich. Wir kennen die Details.

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Wir besprechen Ihre Laufbahn, Ihr Bundesland und die passende Beihilfeergänzung – von der Anwärterzeit bis zur Pension.

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Ihre Ausgangslage

Beihilfevorschriften unterscheiden sich je Bundesland erheblich

Anders als bei Angestellten oder Selbstständigen ist Ihr PKV-Tarif als Beamter/Beamtin kein eigenständiges Produkt – er muss exakt zur Beihilfe Ihres Dienstherrn passen. Bund und die 16 Bundesländer regeln Bemessungssätze, Selbstbehalte und Erstattungsdetails unterschiedlich.

Ein Tarif, der beihilfekonform für ein Bundesland kalkuliert wurde, kann in einem anderen Bundesland Lücken lassen oder unnötig teuer sein. Diese Details werden in allgemeinen Vergleichsportalen praktisch nie richtig abgebildet.

Wir kennen die Beihilfevorschriften der einzelnen Bundesländer und stimmen Ihren Tarif exakt darauf ab – von der Anwärterzeit bis zur Pension.

Das prüfen wir speziell für Beamte

  • Beihilfekonformer Tarif exakt zu Ihrem Bundesland
  • Bemessungssätze für Anwärter-, aktive und Pensionszeit
  • Absicherung von Familienangehörigen im Beihilfesystem
  • Beitragsentwicklung über die gesamte Laufbahn
  • Besonderheiten bei Wechsel des Bundeslandes/Dienstherrn
  • Sinnvolle Zusatzbausteine für Beihilfe-Restkosten
Fachliche Tiefe

Ein Tarif für Ihre gesamte Laufbahn – nicht nur den Einstieg

Vom Beamtenanwärter bis zur Pension verändert sich Ihr Bemessungssatz mehrfach. Wir stimmen Ihren Tarif so ab, dass er über die gesamte Laufbahn trägt – nicht nur im ersten Jahr günstig wirkt.

Das gilt besonders, wenn ein Wechsel des Bundeslandes oder Dienstherrn absehbar ist.

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Häufige Fragen

Was Beamte und Beamtenanwärter uns am häufigsten fragen

Diese Fragen hängen stark von Ihrem Bundesland und Laufbahnabschnitt ab – hier die wichtigsten Antworten im Überblick. Ihre konkrete Situation besprechen wir gerne im persönlichen Gespräch.

Warum ist die PKV für Beamte fast immer günstiger als für andere Berufsgruppen?

Als Beamter übernimmt die Beihilfe Ihres Dienstherrn bereits einen Großteil Ihrer Krankheitskosten, meist zwischen 50 % und 80 %. Die PKV muss dadurch nur noch den verbleibenden Restanteil absichern, wodurch die Beiträge deutlich niedriger ausfallen als bei einer vollständigen Absicherung.

Welcher Tarif ist beihilfekonform für mein Bundesland?

Die Beihilfevorschriften werden von Bund und den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt, unter anderem bei Bemessungssätzen, Selbstbehalten und Erstattungsdetails. Ihr PKV-Tarif muss exakt zu den Vorschriften Ihres konkreten Bundeslandes passen, damit keine Deckungslücken entstehen.

Wie ändert sich mein Bemessungssatz vom Anwärter- zum Beamtenstatus?

Bemessungssätze ändern sich häufig zwischen Anwärterzeit, aktivem Dienst und Pension. Ein Tarif, der nur für die Anwärterzeit passt, kann später zu Deckungslücken führen – die spätere Entwicklung sollte daher von Anfang an mitgedacht werden.

Was passiert mit meinem Tarif, wenn ich das Bundesland wechsle?

Der PKV-Tarif passt sich nicht automatisch an neue Beihilfevorschriften an. Bei einem Wechsel des Bundeslandes oder Dienstherrn sollte der bestehende Tarif auf weiterhin passende Beihilfekonformität überprüft werden.

Wie werden meine Kinder und mein Ehepartner im Beihilfesystem berücksichtigt?

Familienangehörige werden je nach Bundesland unterschiedlich in der Beihilfe berücksichtigt, etwa bei eigenen Bemessungssätzen für Ehepartner und Kinder. Die genauen Details hängen von Einkommen, Bundesland und Familienstand ab und werden im Beratungsgespräch geklärt.

Wie entwickelt sich mein Beitrag bis zur Pension?

Das hängt vom gewählten Tarif, den Alterungsrückstellungen der Gesellschaft und den Bemessungssätzen über die gesamte Laufbahn ab. Ein vorausschauend gewählter Tarif berücksichtigt bereits den späteren Übergang in die Pension, bei dem sich der Bemessungssatz üblicherweise erhöht.

Bin ich als Beamtenanwärter überhaupt schon anspruchsberechtigt für Beihilfe?

Ja, bereits während der Anwärterzeit besteht in der Regel Anspruch auf Anwärterbeihilfe, wodurch sich Beamtenanwärter entsprechend günstig privat versichern können. Der Tarif sollte dabei von Anfang an auf die spätere Übernahme in die Verbeamtung ausgelegt sein.

Muss ich als Beamter oder Beamtenanwärter auch Gesundheitsfragen beantworten?

Ja. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten ab – für den restlichen Anteil ist weiterhin eine reguläre private Krankenversicherung nötig, bei der wie bei jedem PKV-Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Bei Vorerkrankungen kann vorab eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein, um die Chancen unverbindlich zu klären, ohne einen offiziellen Antrag zu riskieren.

Ablauf

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Laufbahn & Bundesland klären

Wir besprechen Ihren Status, Ihr Bundesland und Ihre Familiensituation.

Beihilfekonformen Tarif abstimmen

Sie erhalten eine exakt auf Ihre Beihilfevorschriften abgestimmte Empfehlung.

Begleitung bis zur Police

Wir begleiten den Antrag und bleiben auch bei künftigen Laufbahnwechseln Ansprechpartner.

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Warum wir

PKV ist unser Steckenpferd – hier sind wir besonders stark

Bei HealthSurance liegt der Schwerpunkt ganz besonders auf der privaten Krankenversicherung. Das bedeutet volle Konzentration auf genau die Beihilfe-Details, die für Beamte entscheidend sind.

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