Krankenversicherung für Senioren
Generell gestaltet sich ein Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ab einem höheren Alter deutlich schwieriger.
Je nach Richtung des Wechsels sind dabei unterschiedliche Hürden zu beachten.
Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist gesetzlich nur in wenigen Ausnahmefällen möglich – insbesondere ab dem 55. Lebensjahr, wo der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung stark eingeschränkt ist.
Umgekehrt ist auch der Wechsel von der GKV in die PKV im höheren Alter nicht immer problemlos. Hier spielen vor allem der Gesundheitszustand, mögliche Risikozuschläge und die Beitragshöhe aufgrund des späten Eintrittsalters eine zentrale Rolle.
Ein Systemwechsel ist also grundsätzlich nicht ausgeschlossen – in der Praxis jedoch mit zunehmendem Alter meist nur noch unter bestimmten Voraussetzungen realisierbar.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Unterschiede im Rentenalter.




Private Krankenversicherung (PKV)
Gesetzliche Krankenkasse (GKV / KVdR)
Beitrag:
14,6 % Krankenversicherung
+ kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø 2,5%)
+ 4,2% für die Pflege-Pflichtversicherung (bei Kinderlosen)
💡 Beitragszuschuss von der Deutschen Rentenversicherung i.H.v. 8,55% von der gesetzlichen Rente
Beitragspflichtige Einkünfte sind...
a) bei Pflichtversicherten:
✅ Gesetzliche Rente (auch aus dem Ausland)
✅ Betriebsrente
✅ nebenberufliche selbstständige Tätigkeit
💡 Pflichtversichert sind Personen, die in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 9/10 der Zeit gesetzlich versichert waren. Je Kind werden auf Antrag pauschal 3 Jahre angerechnet.
b) bei freiwillig Versicherten:
✅Alle Einkünfte (auch Miet- und Kapitalerträge)
Beispiel:
Herr Müller ist 67 Jahre alt und bezieht folgende monatliche Einkünfte:
➡️ Gesetzliche Rente: 2.000 €
➡️ nebenberufliche selbstständige Tätigkeit: 1.000 €
➡️ Betriebliche Altersvorsorge (bAV): 500 €
➡️ Private Rentenversicherung: 400 €
➡️ Mieteinnahmen: 600 €
➡️ Kapitalerträge aus Aktien: 200 €
a) Herr Müller ist pflichtversicherter Rentner:
✅ Gesetzliche Rente 2.000 €
✅ nebenberufliche selbstständige Tätigkeit: 1.000 €
✅ Betriebliche Altersvorsorge (bAV): 500 € - 187,25 € = 312,75 €
💡 Freibetrag von 187,25€ für Betriebsrenten in der Krankenvers.
Krankenversicherung:
Beitragspflichtige Einnahmen belaufen sich auf 3.312,75 €:
3.312,75 € x (14,6% + 2,5%) = 566,48 €
Abzüglich Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung
(8,55% von 2.000 € = 171,00 €)
Der Monatsbeitrag liegt bei 566,48 € - 171,00 € = 395,48 €
Pflegeversicherung:
Beitragspflichtige Einnahmen belaufen sich auf 3.500 €
(2.000 € + 1.000 € + 500 €) x 4,2% = 147,00 €
Gesamtbeitrag im Monat für den pflichtversicherten Rentner:
395,48 € + 147,00 € = 542,48 €
b) Herr Müller ist freiwillig versicherter Rentner:
✅ Gesetzliche Rente: 2.000 €
✅ nebenberufliche selbstständige Tätigkeit: 1.000 €
✅ Betriebliche Altersvorsorge (bAV): 500 €
✅ Private Rentenversicherung: 400 €
✅ Mieteinnahmen: 600 €
✅ Kapitalerträge aus Aktien: 200 €
❗Kein Freibetrag
Beitragspflichtige Einnahmen belaufen sich auf 4.700 €
Krankenversicherung:
4.700 € x (14,6% + 2,5%) = 803,70 €
Abzüglich Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung
8,55% von 2.000 € = 171,00 €
Der Monatsbeitrag liegt bei 803,70 € - 171,00 € = 632,70 €
Pflegeversicherung:
4.700 € x 4,2% = 197,40 €
Gesamtbeitrag im Monat für den freiwillig versicherten Rentner:
632,70 € + 197,40 € = 830,10 €
❗Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Beitragshöhe von vielen individuellen Faktoren abhängt und durch die gesetzliche Krankenkasse berechnet wird. Die dargestellten Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen keine verbindliche Berechnungsgrundlage dar.
Beitrag:
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist unabhängig vom Einkommen sondern hängt stark vom Eintrittsalter ab – also dem Alter, in dem Sie in die PKV eingetreten sind. Zudem spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle, daher kann der Beitrag sehr unterschiedlich ausfallen.
Im Laufe der Zeit gibt es einige Punkte, die den Beitrag im Alter beeinflussen können:
✅ Gesetzlicher Zuschlag:
Bis zum 60. Lebensjahr wird ein Zuschlag von 10 % auf den Beitrag erhoben, um zusätzliche Rücklagen fürs Alter zu bilden. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 61 werden, fällt dieser Zuschlag automatisch weg – der Beitrag reduziert sich dadurch entsprechend.
✅ Krankentagegeld:
Wer im Ruhestand nicht mehr arbeitet (oder nur noch wenig), braucht meist keine Absicherung für Verdienstausfall mehr. Das Krankentagegeld kann dann gestrichen oder reduziert werden, was den Beitrag spürbar senkt.
✅ Beitragsentlastungstarif:
Wenn frühzeitig vereinbart, sorgt dieser Tarif ab einem bestimmten Alter für eine feste monatliche Beitragssenkung – ein Vorteil für alle, die schon in jungen Jahren vorgesorgt haben.
✅ Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung:
Wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie im Alter einen Zuschuss in Höhe von 8,55 % Ihrer gesetzlichen Rente zur privaten Krankenversicherung erhalten. Das gilt besonders für ehemals Angestellte – nicht jedoch für Selbstständige ohne Rentenanspruch.
✅ Tarifwechsel:
Sollte der Beitrag trotz aller Möglichkeiten zu hoch sein, kann ein interner Tarifwechsel innerhalb der PKV sinnvoll sein.
Aber Achtung: Ein Wechsel sollte gut überlegt sein – manche Änderungen lassen sich später nicht mehr rückgängig machen und können zu Leistungseinschränkungen führen. Lassen Sie sich dazu unbedingt unabhängig beraten.
✅ Basistarif – die gesetzliche Absicherung:
Wenn gar nichts mehr geht, gibt es immer noch den sogenannten Basistarif (oder für länger versicherte den Standardtarif), den jede PKV anbieten muss. Er entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist beitragsmäßig gedeckelt – allerdings oft mit Einschränkungen in der Versorgung.
💡 Fazit:
Mit vorausschauender Planung und guter Beratung lassen sich viele Weichen frühzeitig richtig stellen – und das zahlt sich im Ruhestand aus.
Denn während in der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem das Einkommen im Alter und die Versicherungszeiten in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens über Beitrag und Zugangsrecht entscheiden, zählt in der privaten Krankenversicherung vor allem eins:
👉 frühzeitig die richtigen Entscheidungen treffen.
Wer sich bereits in jungen Jahren mit dem Thema befasst, kann Förderungen nutzen, z. B. den Arbeitgeberzuschuss. Gleichzeitig wird durch eine kluge Tarifwahl bei einem flexiblen Versicherer die Basis gelegt, um im Alter auf veränderte Lebensumstände reagieren zu können – etwa durch sinnvolle Tarifwechsel.
Erfahrungen zeigen: Wer gut vorbereitet ist, kann im Alter in der PKV oft deutlich günstiger abgesichert sein als in der gesetzlichen Krankenversicherung – bei individuell wählbaren Leistungen und kurzen Wartezeiten.
Es lohnt sich also, nicht zu lange zu warten und die eigenen Möglichkeiten rechtzeitig prüfen und begleiten zu lassen. Die Entscheidung zu Beginn ist oft der Schlüssel für finanzielle Freiheit und Versorgungssicherheit im Ruhestand. Ich unterstütze Sie gerne auf dem Weg!
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zur passenden Absicherung?
Ich nehme mir gern Zeit für Ihre Fragen und Ihre persönliche Situation.
Kontaktformular

