

Private
Krankenversicherung
KI-generiertes Bild (Ideogram)
Als Polizeibeamter oder Polizeianwärter profitieren Sie von besonderen Bedingungen in der privaten Krankenversicherung (PKV). Ihr Dienstherr beteiligt sich im Rahmen der Beihilfe an Ihren Krankheitskosten – je nach Bundesland meist zwischen 50 % und 70 %.
Was für Sie entscheidend ist:
➡️ Während der aktiven Dienstzeit:
Viele Bundesländer bieten Polizeibeamten freie Heilfürsorge – dadurch entfällt zunächst die Notwendigkeit einer klassischen Krankenversicherung. Allerdings sollten ergänzende Absicherungen, wie z. B. eine Anwartschaftsversicherung, frühzeitig abgeschlossen werden.
➡️ Nach der aktiven Dienstzeit:
Mit Beginn der Pensionierung endet die Heilfürsorge – und es besteht Anspruch auf Beihilfe. Dann benötigen Sie eine private Krankenversicherung zur Absicherung der verbleibenden Restkosten.
➡️ Pflege-Pflichtversicherung:
Eine aktive Pflege-Pflichtversicherung ist in jedem Fall erforderlich.
Ihre Vorteile im Überblick
✅ Keine Beiträge während der aktiven Heilfürsorgezeit (in vielen Bundesländern)
✅ Frühzeitige Vorsorge durch Anwartschaftsversicherung – Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung im Ruhestand
✅ Hochwertige medizinische Versorgung und freie Arztwahl im Ruhestand
✅ Sicherer Übergang in die Beihilfeversorgung nach Pensionierung
Gerade als Polizist ist Ihre Gesundheit Ihre wichtigste Ressource. Eine solide Planung der Krankenversicherung – auch über Ihre aktive Dienstzeit hinaus – schützt Sie langfristig. Wer frühzeitig eine Anwartschaft abschließt, vermeidet spätere Nachteile bei der Gesundheitsprüfung und sichert sich dauerhaft günstige Konditionen.

